Mietbedingungen (AGB)
Stand 08/2024
§1 Mietgegenstand und Schlüssel
Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):
Landhaus „Casa Emilia“ für maximal 4 Personen mit Pool oder Landhaus „Villa Atréju“ für maximal 10 Personen mit Pool
1.
Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Bett- und Badwäsche ist im Mietpreis enthalten.
2.
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer das gesamte Haus (mit Ausnahme der versperrten Schränke), den Garten und den
Pool zu benutzen. Es stehen darüber hinaus folgende Einrichtungen zur freien Verfügung: KFZ-Stellplatz, Waschmaschine, TV mit
SAT-Empfang, Mini-Stereoanlage mit DVD-Player
3.
Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustürschlüssel, 1 Schlüssel für das Einfahrtstor
4.
Das Mietobjekt wird dem Mieter für einen vereinbarten Zeitraum vermietet und darf nicht für Dauerwohnzwecke verwendet werden.
§2 Rechtsverbindliche Buchung
Ein rechtsverbindlicher Mietvertrag für bestimmte Zeit kommt zustande, wenn die Buchung
1.
Mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsformular per E-Mail oder Post beim Vermieter vorliegt.
oder
2.
Mit Auslösen der Buchung über unsere Website mit Eingabe der erforderlichen Daten und der Zahlungsmodalitäten. Mit Bestätigung
Ihrer Eingaben erhalten Sie im Anschluss eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Mietvertrag ist in diesem Fall ohne Unterschrift
von Vermieter und/oder Mieter verbindlich.
§3 An- und Abreise, Aufenthalt
1.
Der Bezug des Mietobjektes ist am Anreisetag ab 15:30 Uhr möglich.
2.
Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu übergeben.
3.
Dem Mieter wird vom Vermieter eine Gästebetreuung vor Ort genannt, mit der die Schlüsselübergabe telefonisch vereinbart werden
kann. Die Gästebetreuung erklärt vor Ort auch alles Wichtige rund um das Mietobjekt und steht ggfs. auch für Fragen während des
Aufenthalts zur Verfügung.
4.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand mit den überlassenen Schlüsseln an die
Gästebetreuung des Vermieters zu übergeben.
5.
Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Das benutzte Geschirr sollte gespült, die Geschirrspülmaschine ausgeräumt, der
Backofen und Grill gereinigt übergeben werden.
6.
Der Müll ist durch den Mieter bis zur Abreise zu entsorgen.
§4 Mietpreis, Kaution und Zahlungsweise
1.
Der Mietpreis beinhaltet die Nebenkosten wie Strom, Wasser, WLAN, Handtücher und Bettwäsche.
2.
Die Kosten der Endreinigung sind im Mietpreis inbegriffen.
3.
Kaminholz ist nicht im Mietpreis enthalten.
4.
Der Mieter kann Gas für die Zentralheizung optional dazu buchen.
5.
Der Mietpreis ist wie folgt zu entrichten:
Nach Vertragsabschluss ist unmittelbar eine Anzahlung von 30% fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 28 Tage, ist der gesamte Mietpreis
sofort fällig.
6.
Der Vermieter akzeptiert Zahlungen per Kreditkarte / PayPal / Banküberweisung
7.
Alle Zahlungen, sofern nicht anders erwähnt, werden über die Website mit der URL/Adresse www.casa-emilia.com oder www.villa-
atreju.com abgewickelt.
8.
PayPal Zahlungs-Anfragen werden von folgendem Konto erfolgen: info@casa-emilia.com oder info@villa-atreju.com
9.
Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt den Vertrag ohne weitere Gründe
fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
10.
Die Kaution in Höhe von 200,00€ ist bei Ankunft vor Ort bei der Gästebetreuung des Vermieters in bar zu hinterlegen und wird nach
einer beanstandungsfreien Übergabe bei Abreise rückerstattet.
§5 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
1.
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu den
gleichen Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen
Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
bis 70 Tage vor Mietbeginn:
30% des Mietpreises
bis 56 Tage vor Mietbeginn:
50% des Mietpreises
bis 42 Tage vor Mietbeginn:
80% des Mietpreises
bis 28 Tage vor Mietbeginn:
90% des Mietpreises
ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100% des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
2.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
3.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem
Vermieter.
§6 Haftung und Pflichten des Mieters
1.
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der
Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte
Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände des Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende
Personen.
2.
Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind der Gästebetreuung unverzüglich in
geeigneter Form zu melden.
3.
Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.
4.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Mietobjekt um ein Anwesen im ländlichen Teil eines Bergdorfes
handelt und der Vermieter keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder anderweitige Schäden übernimmt, die dem Mieter oder ihn
begleitenden Personen in diesem Zusammenhang entstehen. Desgleichen ist die Haftung für Bar- oder Sachvermögens des Mieters
seitens des Vermieters ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch die
Benutzung des Swimmingpools oder anderer Gegenstände im Mietobjekt verursacht werden können. Der Mieter hat insbesondere
für ihn begleitende Kinder besondere Vorsicht walten zu lassen.
5.
Das Mietobjekt darf nur mit der je ausgewiesenen maximalen Personenzahl des Landhauses bewohnt werden. Ein Verstoß gegen
diese Klausel kann die sofortige Auflösung des Mietvertrages zur Folge haben. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt den
Mieter und alle ihn begleitenden Personen des Hauses zu verweisen und sämtliche geleisteten Zahlungen einzubehalten.
6.
Der Mieter verpflichtet sich bei Ankunft ausliegende Merkblätter und Hausordnung zu beachten.
Gerichtsstand ist das Land des Wohnorts des Vermieters/Eigentümers.